Leistungen
Jede Person kann einen Antrag auf Unterstützungsleistungen bis zu 10.000 Euro aus dem Ergänzenden Hilfesystem stellen. Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand stehen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Erklärungen und Beispiele zu den einzelnen Begriffen, Leistungen und Voraussetzungen für einen Antrag finden Sie in den "Fragen und Antworten" rund um das Antragsverfahren.
Sie können folgende Leistungen bei uns beantragen:
1. Psychotherapie (“Richtlinienverfahren“)
Das Ergänzende Hilfesystem kann die Kosten übernehmen, wenn die Krankenkasse die Zahlung ablehnt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Therapie abgeschlossen ist und es eine Wartezeit bis zur nächsten Bewilligung gibt.
2. Andere therapeutische Hilfen
Das sind zum Beispiel Tanz-, Musik-, Kunsttherapien, oder eine Tiergestützte Therapie.
3. Medizinische Dienstleistungen und medizinische Hilfsmittel
Medizinische Dienstleistungen sind zum Beispiel Physiotherapie, Yoga, Ergotherapie, Massagen, Logopädie. Medizinische Hilfsmittel sind beispielsweise Prothesen oder Hörgeräte.
4. Individuelle Aufarbeitung des Erlebten
Leistungen aus dieser Kategorie sind zum Beispiel Materialien zur künstlerischen Aufarbeitung der Gewalt oder eine Namensänderung.
5. Qualifizierungsmaßnahmen
Hierunter fallen zum Beispiel das Nachholen eines Schulabschlusses, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium.
6. Beratung, Betreuung, Begleitung
Hierunter fallen zum Beispiel die Begleitung im Alltag zu Behörden oder zu Ärzten, die Unterstützung im Haushalt oder die Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes.
Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 - Geschäftsstelle FSMFonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin
Kontaktformular
Email:
kontakt-fsm(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de
Sie haben generelle Fragen zum Ergänzenden Hilfesystem oder zur Antragstellung?
Sie erreichen das Info-Telefon montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer
0800 400 10 50.
Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im familiären Bereich?
Sie erreichen die Geschäftsstelle dienstags und donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter
030 18555-1988.
Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im institutionellen Bereich?
Sie erreichen die Geschäftsstelle mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter
030 698077-134 oder Sie schicken eine Email an kontakt-institutionell(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de
Sie arbeiten in einer Beratungsstelle und haben eine Frage zu einem Antrag oder dem Verfahren?
Bitte schicken Sie eine Email an Beratung-FSMFonds Sexueller Missbrauch(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de