Über das EHSErgänzendes Hilfesystem

Das Ergänzende Hilfesystem (EHSErgänzendes Hilfesystem) im institutionellen Bereich bietet Menschen, die während ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexualisierte Gewalt erfahren haben, Unterstützungsleistungen. Seit dem 01.05.2013 können Sie zur Minderung der Folgewirkungen dieser Gewalt Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei den Institutionen beantragen, die sich am EHSErgänzendes Hilfesystem im institutionellen Bereich beteiligen. Hier finden Sie eine Auflistung der beteiligten Institutionen. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Menschen mit einer Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen.

Leistungen aus dem EHSErgänzendes Hilfesystem im institutionellen Bereich sind gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das bedeutet, das EHSErgänzendes Hilfesystem im institutionellen Bereich kann einspringen, wenn kein Anspruch aus dem bestehenden Hilfesystem besteht, diese Leistungen nicht ausreichen oder abgelehnt wurden. Zu dem bestehenden Hilfesystem zählen zum Beispiel die gesetzliche und private Kranken-, Renten-, oder Unfallversicherung oder das Opferentschädigungsgesetz, bzw.beziehungsweise ab dem 01.01.2024 das neue Soziale Entschädigungsrecht.

Die Entscheidung über die beantragten Leistungen trifft die am EHSErgänzendes Hilfesystem beteiligte Institution. Auch für die Auszahlung der Leistungen ist ausschließlich die Institution verantwortlich.

Hier finden Sie Informationen über das Verfahren. Hier können Sie das Antragsformular EHSErgänzendes Hilfesystem institutionell herunterladen.

Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch

Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 - Geschäftsstelle FSMFonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin

Kontaktformular

Email:
kontakt-fsm(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de


Sie haben generelle Fragen zum Ergänzenden Hilfesystem oder zur Antragstellung?

Sie erreichen das Info-Telefon montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer
0800 400 10 50.


Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im familiären Bereich?

Sie erreichen die Geschäftsstelle dienstags und donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter
030 18555-1988.


Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im institutionellen Bereich?

Sie erreichen die Geschäftsstelle mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter
030 698077-134 oder Sie schicken eine Email an kontakt-institutionell(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de


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Bitte schicken Sie eine Email an Beratung-FSMFonds Sexueller Missbrauch(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de

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