Navigation und Service

Organisation

Die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch ist die Verwaltung des EHS - institutioneller Bereich sowie des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM).

Die Geschäftsstelle nimmt grundsätzlich Anträge von allen Betroffenen sexualisierter Gewalt entgegen.

Für Anträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Institutionen stellt die Geschäftsstelle lediglich die Organisationsstruktur für am EHS beteiligte Institutionen zur Verfügung. Das bedeutet, sie organsiert die Entgegennahme und Weiterleitung der Anträge an die Institutionen und die Clearingstelle sowie die Kommunikation mit den Antragstellenden. Weitere Informationen zu Aufgaben und Organisationsstruktur der Geschäftsstelle finden Sie hier.

Alle Anträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Institutionen werden der Clearingstelle zur Beratung vorgelegt. Die Clearingstelle ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Geschäftsstelle berät. Die Clearingstelle gibt eine Empfehlung an die Institution ab, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Hilfeleistungen aus dem EHS vorliegen und welche Leistungen im konkreten Einzelfall gewährt werden sollen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Nach Oben