Antragstellung

Menschen, die sexualisierte Gewalt als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich oder in einer Institution (z.B. Kirche, Schule, Ferienfreizeit) erlitten haben, können hier einen Antrag auf Unterstützungsleistungen bis zu 10.000 Euro beim Fonds Sexueller Missbrauch stellen.

Diese Entscheidung kann mit vielen Gefühlen, Erinnerungen und Belastungen verbunden sein. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich bei dem Antrag von einer spezialisierten Fachberatungsstelle unterstützen zu lassen. Die Beratung dort ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich. Informationen dazu finden Sie in der rechten Spalte.

Grundlage für die Entscheidung über einen Antrag ist die Leitlinie des Bundes über die „Gewährung von Unterstützungsleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt erlebt haben“.

Erklärungen und Beispiele zu den einzelnen Begriffen, Leistungen und Voraussetzungen für einen Antrag finden Sie in den "Fragen und Antworten" rund um das Antragsverfahren.

Der Antrag sieht auf den ersten Blick lang aus. Die allermeisten Fragen können Sie aber durch Ankreuzen beantworten.

Personen, die sexualisierte Gewalt im familiären Umfeld erlebt haben, nutzen für die Antragstellung bitte dieses Antragsformular.

Personen, die die sexualisierte Gewalt im institutionellen Umfeld erlitten haben, nutzen für die Antragstellung bitte dieses Antragsformular.

Personen, die in beiden Situationen, im familiären Umfeld und in einer Institution betroffen sind, können sich aussuchen, welches der beiden Antragsformulare sie für die Antragstellung nutzen möchten.

Nachdem Sie einen Erstantrag gestellt haben, können Sie bis zu der Summe von 10.000 Euro Folgeanträge stellen.  Diese Folgeanträge sind formlos auf dem Postweg oder per Email unter Angabe der Persönlichen Anonymisierungsnummer (PANPersönliche Anonymisierungsnummer) möglich. Diese PANPersönliche Anonymisierungsnummer Nummer erhalten Sie von uns, wenn Sie Ihren Erstantrag stellen. Sie müssen für einen Folgeantrag das Antragsformular nicht noch einmal ausfüllen.

Bitte schicken Sie Ihren persönlich unterschriebenen Antrag auf Unterstützungsleistungen an:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Str. 118
14193 Berlin

oder

per E-Mail als eingescanntes PDFPortable Document Format an: kontakt-fsm(at)bafza.bund.de

Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch

Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 - Geschäftsstelle FSMFonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin

Kontaktformular

Email:
kontakt-fsm(at)bafza.bund.de


Sie haben generelle Fragen zum Fonds Sexueller Missbrauch oder zur Antragstellung?

Sie erreichen das Info-Telefon des Fonds Sexueller Missbrauch montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer
0800 400 10 50.


Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im familiären Bereich?

Sie erreichen die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch dienstags und donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter
030 18555-1988.


Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im institutionellen Bereich?

Sie erreichen die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch mittwochs von 12:00 bis 14:00 Uhr telefonisch unter
030 698077-134 oder Sie schicken eine Email an kontakt-institutionell(at)bafza.bund.de


Sie arbeiten in einer Beratungsstelle und haben eine Frage zu einem Antrag oder dem Verfahren?

Bitte schicken Sie eine Email an Beratung-FSM(at)bafza.bund.de

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