Organisation
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist die Verwaltung des Ergänzenden Hilfesystems im familiären und institutionellen Bereich.
Die wichtigste Aufgabe ist die Bearbeitung der Anträge sowie die Abrechnung aller bewilligten Leistungen. Die Grundlage hierfür ist die Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt.
Darüber hinaus bietet die Geschäftsstelle eine telefonische Antragsberatung dienstags und donnerstags an und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen des Ergänzenden Hilfesystems. Weitere Aufgaben sind das Beschwerdemanagement, die Durchführung von Schulungen und die Öffentlichkeitsarbeit. Zudem bereitet die Geschäftsstelle die Sitzungen der Gremien des Ergänzenden Hilfesystems inhaltlich und organisatorisch vor.
Die Geschäftsstelle ist das Referat 505 des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzABundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben). Die Aufgabe wird von drei Antragsteams und einem Querschnittteam umgesetzt. Das Querschnittsteam gewährleistet die Rahmenbedingungen dafür, dass die anderen 3 Teams die Anträge bearbeiten. Hier wird u.a. der Posteingang organisiert und die Statistiken erstellt. Das Q-Team berät die Antragsteams in juristischen und psychologischen Einzelfragen.
Die aktuell rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind u.a. erfahren in den Bereichen Verwaltung, Recht, Psychologie und Pädagogik.
Clearingstelle
Die Clearingstelle besteht aktuell (Stand April 2023) aus 5 unabhängigen Expertengremien. Jedes Gremium ist mit fünf Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder gehören jeweils der psychotherapeutischen, der medizinischen sowie der juristischen Berufsgruppe an. Zu jedem Gremium gehört zudem zwei Betroffenenvertretungen.
Wenn ein Antrag besondere Fragestellungen in der Rechts- und Sachlage aufweist, legt die Geschäftsstelle die Frage einem Gremium der Clearingstelle zur Beratung vor. Die Clearingstelle berät dann im familiären Bereich auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung gegeben sind und welche Hilfeleistungen im konkreten Einzelfall erbracht werden sollen. Auf der Grundlage der Empfehlung erlässt die Geschäftsstelle einen rechtsmittelfähigen Leistungsbescheid.
Im institutionellen Bereich werden alle Anträge der Clearingstelle zur Beratung vorgelegt. Die Geschäftsstelle verschriftlicht und übermittelt diese Empfehlung. Die Institution entscheidet über die Anträge und ist für die Auszahlung verantwortlich.
Lenkungsausschuss
Zur fachlichen Begleitung und Steuerung des Ergänzenden Hilfesystems wurde 2013 ein sogenannter Lenkungsausschuss eingerichtet. Er bestand aus Vertretungen der Bundesregierung, der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hessen sowie des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und Betroffenenvertretungen. Die Aufgabe des Lenkungsausschusses endete, nachdem Anträge, die bis zum 02.05.2016 gestellt wurden, bearbeitet waren.
Betroffenenbeirat
Das Ergänzende Hilfesystem hatte einen Betroffenenbeirat. Hauptaufgabe des Beirates war es, die Betroffenenvertretungen im Lenkungsausschuss bei der Vor- und Nachbereitung der im Lenkungsausschuss behandelten Themen zu unterstützen. Da die Aufgabe des Lenkungsausschusses beendet ist, wird die Betroffenenbeteiligung am Ergänzenden Hilfesystem aktuell neu strukturiert und durch andere Formate der Betroffenenbeteiligung sichergestellt.
Beratungsstellen
Die Geschäftsstelle kooperiert bundesweit mit derzeit über 160 Fachberatungsstellen. Dort arbeiten Fachkräfte zum Thema sexualisierte Gewalt. Sie wurden zum Ergänzenden Hilfesystem geschult und beraten Betroffene vor, während und nach der Antragstellung. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 - Geschäftsstelle FSMFonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin
Kontaktformular
Email:
kontakt-fsm(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de
Sie haben generelle Fragen zum Ergänzenden Hilfesystem oder zur Antragstellung?
Sie erreichen das Info-Telefon montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer
0800 400 10 50.
Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im familiären Bereich?
Sie erreichen die Geschäftsstelle dienstags und donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter
030 18555-1988.
Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im institutionellen Bereich?
Sie erreichen die Geschäftsstelle mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter
030 698077-134 oder Sie schicken eine Email an kontakt-institutionell(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de
Sie arbeiten in einer Beratungsstelle und haben eine Frage zu einem Antrag oder dem Verfahren?
Bitte schicken Sie eine Email an Beratung-FSMFonds Sexueller Missbrauch(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de