Organisation
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist die Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) sowie im EHS - institutioneller Bereich.
Die wichtigste Aufgabe ist die Bearbeitung der Anträge sowie die Abrechnung aller bewilligten Leistungen. Die Grundlage hierfür ist die "Leitlinie Fonds Sexueller Missbrauch".
Darüber hinaus bietet die Geschäftsstelle eine telefonische Antragsberatung von dienstags bis donnerstags an und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen des Ergänzenden Hilfesystems. Weitere Aufgaben sind das Beschwerdemanagement, die Durchführung von Schulungen und die Öffentlichkeitsarbeit. Zudem bereitet die Geschäftsstelle die Sitzungen der Gremien des FSM inhaltlich und organisatorisch vor.
Die Geschäftsstelle ist das Referat 505 des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Aufgabe wird von drei Antragsteams und einem Querschnittteam umgesetzt. Das Querschnittsteam gewährleistet die Rahmenbedingungen dafür, dass die anderen 3 Teams die Anträge bearbeiten. Hier wird u.a. der Posteingang organisiert und die Statistiken erstellt. Das Q-Team berät die Antragsteams in juristischen und psychologischen Einzelfragen.
Die aktuell knapp 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind u.a. erfahren in den Bereichen Verwaltung, Recht, Psychologie und Pädagogik.
Clearingstelle
Die Clearingstelle besteht aktuell (Stand November 2021) aus 10 unabhängigen Expertengremien. Jedes Gremium ist mit vier Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder gehören jeweils der psychotherapeutischen, der medizinischen sowie der juristischen Berufsgruppe an. Zu jedem Gremium gehört auch eine Betroffenenvertretung.
Wenn ein Antrag besondere Fragestellungen in der Rechts- und Sachlage aufweist, legt die Geschäftsstelle die Frage einem Gremium der Clearingstelle zur Beratung vor. Die Clearingstelle berät dann im familiären Bereich auf der Grundlage der "Leitlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich", ob die Voraussetzungen für die Bewilligung gegeben sind und welche Hilfeleistungen im konkreten Einzelfall erbracht werden sollen. Auf der Grundlage der Empfehlung erlässt die Geschäftsstelle einen rechtsmittelfähigen Leistungsbescheid.
Im institutionellen Bereich werden alle Anträge der Clearingstelle zur Beratung vorgelegt. Die Geschäftsstelle verschriftlicht und übermittelt diese Empfehlung. Die Institution entscheidet über die Anträge und ist für die Auszahlung verantwortlich.
Lenkungsausschuss
Zur fachlichen Begleitung und Steuerung des Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich wurde 2013 ein sogenannter Lenkungsausschuss eingerichtet. Er besteht aus Vertretungen der Bundesregierung, der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hessen sowie des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und Betroffenen. Die Aufgabe des Lenkungsausschusses endete nachdem Anträge, die bis zum 02.05.2016 gestellt wurden, bearbeitet waren.
Betroffenenbeirat
Der Fonds Sexueller Missbrauch hat einen Betroffenenbeirat. Hauptaufgabe des Beirates ist es, die Betroffenenvertretungen im Lenkungsausschuss bei der Vor- und Nachbereitung der im Lenkungsausschuss behandelten Themen zu unterstützen. Da die Aufgabe des Lenkungsausschusses beendet ist, wird die Betroffenenbeteiligung am Fonds Sexueller Missbrauch aktuell neu strukturiert.
Beratungsstellen
Die Geschäftsstelle des Fonds kooperiert bundesweit mit derzeit circa 160 Fachberatungsstellen. Dort arbeiten Fachkräfte zum Thema sexualisierte Gewalt. Sie wurden zum Ergänzenden Hilfesystem geschult und beraten Betroffenen vor, während und nach der Antragstellung beim Fonds. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.