Navigation und Service

Entstehung des Fonds

Viele Betroffene sexuellen Missbrauchs haben Anfang des Jahres 2010 ihr Schweigen gebrochen. Sie berichteten über sexualisierte Gewalt, die sie in ihrer Kindheit oder Jugend erleiden mussten. Täter und Täterinnen waren Familienmitglieder, Trainer und Trainerinnen, Lehrkräfte, Priester sowie andere Personen, denen sie anvertraut waren und zu denen sie in einem Abhängigkeitsverhältnis standen.

Das Bundeskabinett hat daraufhin die Einrichtung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" beschlossen. Ziel war es, Präventionsmaßnahmen auf den Weg zu bringen sowie rechtspolitische Folgerungen aus den Taten der Vergangenheit zu ziehen. 

Unter dem gemeinsamen Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Bundesministerin für Justiz und der Bundesministerin für Bildung und Forschung ist es dem Runden Tisch gelungen, dass Wissen aus Wissenschaft, Praxis, Politik und die Expertise von Betroffenen zusammenzufügen: Nach intensiver Arbeit haben die Mitglieder im November 2011 ihren Abschlussbericht verabschiedet. Sie empfehlen darin unter anderem die Einrichtung eines Ergänzenden Hilfesystems für diejenigen, die in ihrer Kindheit bzw. Jugend sexuellen Missbrauch in der Familie oder in Institutionen erlitten haben und noch heute an diesen Folgewirkungen leiden.

Die Bunderegierung ist dieser Empfehlung gefolgt und hat am 1. Mai 2013 den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich sowie das Ergänzende Hilfesystem im institutionellen Bereich eingerichtet.

Das aktuelle Gesamtvolumen des Fonds beläuft sich auf rund 176 Millionen Euro. Davon stellte der Bund bis heute (Stand April 2023) rund 164 Millionen Euro für Betroffene zur Verfügung, die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hessen beteiligten sich mit rund 12 Millionen Euro am FSM.

Nach Oben