Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/leistungen


Leistungen

Jede Person kann einen Antrag auf Unterstützungsleistungen bis zu 10.000 Euro beim Fonds Sexueller Missbrauch stellen. Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand stehen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Erklärungen und Beispiele zu den einzelnen Begriffen, Leistungen und Voraussetzungen für einen Antrag finden Sie in den "Fragen und Antworten" rund um das Antragsverfahren.

Sie können folgende Leistungen bei uns beantragen:

1. Psychotherapie (“Richtlinienverfahren“)

Der Fonds kann die Kosten übernehmen, wenn die Krankenkasse die Zahlung ablehnt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Therapie abgeschlossen ist und es eine Wartezeit bis zur nächsten Bewilligung gibt.

2. Andere therapeutische Hilfen

Das sind zum Beispiel Tanz-, Musik-, Kunsttherapien, oder eine Tiergestützte Therapie.

3. Medizinische Dienstleistungen und medizinische Hilfsmittel

Medizinische Dienstleistungen sind zum Beispiel Physiotherapie, Yoga, Ergotherapie, Massagen, Logopädie. Medizinische Hilfsmittel sind beispielsweise Prothesen oder Hörgeräte.

4. Individuelle Aufarbeitung des Erlebten

Leistungen aus dieser Kategorie sind zum Beispiel Materialien zur künstlerischen Aufarbeitung der Gewalt oder eine Namensänderung.

5. Qualifizierungsmaßnahmen

Hierunter fallen zum Beispiel das Nachholen eines Schulabschlusses, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium.

6. Beratung, Betreuung, Begleitung

Hierunter fallen zum Beispiel die Begleitung im Alltag zu Behörden oder zu Ärzten, die Unterstützung im Haushalt oder die Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes.

7. Sonstige Hilfen


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