Navigation und Service

Mehrfachbetroffenheit

In einigen Fällen haben Antragstellende sowohl im familiären als auch im institutionellen Bereich sexualisierte Gewalt erlitten. Dann sprechen wir von einer Mehrfachbetroffenheit.

Auch in diesem Fall können Sie zur Minderung der Folgewirkungen verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 bzw. 15.000 Euro bei einem behinderungsbedingten Mehrbedarf beantragen. Die Leistungen werden in solchen Fällen anteilig vom Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich und der betreffenden Institution finanziert.

Bitte beachten Sie: Wenn sich die betroffene Institution nicht am Ergänzenden Hilfesystem – EHS beteiligt, oder Sie das Verfahren gegen die Institution nicht weiterführen möchten, können Sie nur anteilig Unterstützung in der Regel bis zur Höhe von 5.000 Euro aus dem Fonds Sexueller Missbrauch aufgrund der Gewalt im familiären Bereich erhalten.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid des Fonds Sexueller Missbrauch und ggf. eine Benachrichtigung der Institution. Beides erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Fonds.

Nach Oben