Entstehung des EHS

Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM) hat in seinem Abschlussbericht die Einrichtung eines ergänzenden Hilfesystems für diejenigen empfohlen, die in ihrer Kindheit bzw. Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute an dessen Folgewirkungen leiden.

Die Bunderegierung ist dieser Empfehlung gefolgt und hat zum 01. Mai 2013 das Ergänzende Hilfesystem (EHS) eingerichtet. Das EHS im institutionellen Bereich ist ein Teil davon. Der andere Teil ist das Ergänzende Hilfesystem im familiären Bereich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch

Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 - Geschäftsstelle FSM
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin

Kontaktformular

Email:
kontakt-fsm[at]bafza.bund.de


Sie haben generelle Fragen zum Ergänzenden Hilfesystem oder zur Antragstellung?

Sie erreichen das Info-Telefon montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer
0800 400 10 50.


Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im familiären Bereich?

Sie erreichen die Geschäftsstelle dienstags und donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter
030 18555-1988.


Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im institutionellen Bereich?

Sie erreichen die Geschäftsstelle mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter
030 698077-134 oder Sie schicken eine Email an kontakt-institutionell[at]bafza.bund.de


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