Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen.
Wer als Kind oder Minderjährige / Minderjähriger sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren.
Ihre Krankenkasse bewilligt keine weiteren Stunden Psychotherapie? Wir können die Kosten für die Fortführung Ihrer Psychotherapie bewilligen.
Sie brauchen Physiotherapie, können sich die Zuzahlungen aber nicht leisten? Wir können Ihren Eigenanteil übernehmen.
Auch andere Kosten können übernommen werden. Informationen zu Leistungen finden Sie in der Rubrik Antragstellung. Dort finden Sie auch das Antragsformular und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Entscheidung, einen Antrag beim Ergänzenden Hilfesystem zu stellen, kann mit vielen Gefühlen, Erinnerungen und Belastungen verbunden sein. Sie haben die Möglichkeit, sich dabei von einer spezialisierten Beratungsstelle unterstützen zu lassen. Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich. Beratungsstellen finden Sie in der Rubrik Hilfe bei Gewalt.