Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/fsm-familiaer/ueber-den-fonds-sexueller-missbrauch


Über den Fonds Sexueller Missbrauch

Der "Fonds Sexueller Missbrauch" gewährt bedarfsgerechte und niedrigschwellige Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend.

Seit dem 01.05.2013 können Betroffene zur Minderung dieser Folgewirkungen verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei der Geschäftsstelle des Fonds beantragen. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen (z.B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).

Leistungen aus dem Fonds sind gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das bedeutet, der Fonds kann einspringen, wenn Sie keinen Anspruch aus dem bestehenden Hilfesystem haben, diese Leistungen nicht ausreichen oder abgelehnt wurden. Zu den bestehenden Hilfesystemen zählen zum Beispiel die gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten, oder Unfallversicherung, das Opferentschädigungsgesetz oder ab dem 01.01.2024 das neue SGB XIV.

Grundlage sind die „Leitlinien für die Bewilligung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“. Erklärungen und Beispiele zu den einzelnen Begriffen, Leistungen und Voraussetzungen finden Sie in den „Fragen und Antworten“ rund um das Antragsverfahren.

Informationen über das Verfahren finden Sie hier. Hier können Sie das Antragsformular herunterladen.

Der Fonds ist angesiedelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Der Fonds ist ein Baustein des „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS). Das besteht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich und aus dem EHS-Institutioneller Bereich. Er wurde 2013 auf Grundlage der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" eingerichtet.


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