Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/ehs-institutionell/ueber-das-ehs


Über das EHS

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) im institutionellen Bereich bietet Menschen, die während ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexualisierte Gewalt erfahren haben, Unterstützungsleistungen. Seit dem 01.05.2013 können Sie zur Minderung der Folgewirkungen dieser Gewalt Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei den Institutionen beantragen, die sich am EHS beteiligen. Hier finden Sie eine Auflistung der beteiligten Institutionen. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Menschen mit einer Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen.

Leistungen aus dem EHS im institutionellen Bereich sind gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das bedeutet, das EHS im institutionellen Bereich kann einspringen, wenn kein Anspruch aus dem bestehenden Hilfesystem besteht, diese Leistungen nicht ausreichen oder abgelehnt wurden. Zu dem bestehenden Hilfesystem zählen zum Beispiel die gesetzliche und private Kranken-, Renten-, oder Unfallversicherung oder das Opferentschädigungsgesetz, bzw. ab dem 01.01.2024 das neue Soziale Entschädigungsrecht.

Die Entscheidung über die beantragten Leistungen trifft die am EHS beteiligte Institution. Auch für die Auszahlung der Leistungen ist ausschließlich die Institution verantwortlich.

Hier finden Sie Informationen über das Verfahren. Hier können Sie das Antragsformular EHS institutionell herunterladen.


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