Wie werden meine personenbezogene Daten gesichert?
Der Erhebung von personenbezogenen Daten wird im Antragsformular eingewilligt. Es handelt sich dabei um die erste von zwei Unterschriften im Antragsformular. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich, um anhand der persönlichen Angaben sachgerecht über einen Antrag entscheiden zu können. Alle Anträge werden in der Geschäftsstelle verschlossen aufbewahrt. Die Geschäftsstelle achtet bei jedem Verfahrensschritt darauf, dass außer den damit betrauten Personen niemand unbefugt Zugriff auf die Anträge und Daten hat. Das Personal sowie Mitglieder der Clearingstelle sind zudem – auch nach einem Anstellungs- bzw. Beratungsverhältnis – der Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu personenbezogenen Daten und Vorgängen verpflichtet. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden natürlich eingehalten.