Wie werden die bewilligten Leistungen aus dem Fonds ausgezahlt?
Bewilligte Leistungen können an Antragsstellende oder direkt an die leistungserbringende Person ausgezahlt werden.
Antragsstellende können eine bewilligte Sachleistung zunächst selbst bezahlen und die Rechnung an die Geschäftsstelle schicken. Die Geschäftsstelle erstattet dann die Kosten direkt der antragsstellenden Person.
Alternativ kann die Rechnung der leistungserbringenden Person (zum Beispiel therapeutisches Fachpersonal) im Original direkt an die Geschäftsstelle geschickt werden. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag wird dann unmittelbar an die leistungserbringende Person ausgezahlt.
Rechnungen können erst dann beglichen werden, wenn die entsprechenden Leistungen aus dem Fonds in einem rechtsmittelfähigen Bescheid bewilligt wurden. Bitte reichen Sie Rechnungen auch erst nach der Bewilligung ein.