Muss ich mich für die Antragsstellung anwaltlich beraten zu lassen?
Nein. Für die Antragstellung muss kein anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Nein. Für die Antragstellung muss kein anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Wenn Sie
wählen Sie bitte die kostenlose Telefonnummer 0800 400 10 50.
Die Beraterinnen und Berater von Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (www.beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon) sind erfahrene Fachleute aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Menschen mit sexuellen Gewalterfahrungen.
Montags: 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstags: 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Mittwochs: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstags: 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 14:00 Uhr
Außerdem können Sie sich auch bei der Anlaufstelle für Betroffene von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt berta (www.nina-info.de/berta) beraten lassen. Ihr Anruf ist auch hier kostenlos und anonym. Die Telefonnummer ist die 0800 305 07 50
Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrem Antrag haben, wählen Sie bitte die Telefonnummer 030 18555-1988.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch beraten Sie gerne.
Di: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mi: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Do: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Jedoch nicht an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember