Über das Ergänzende Hilfesystem

Das Ergänzende Hilfesystem gewährt bedarfsgerechte und niedrigschwellige Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend.

Seit dem 01.05.2013 können Betroffene zur Minderung dieser Folgewirkungen verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei der Geschäftsstelle des Ergänzenden Hilfesystems beantragen. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen (z.B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).

Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem sind gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das bedeutet, das Ergänzende Hilfesystem kann einspringen, wenn Sie keinen Anspruch aus dem bestehenden Hilfesystem haben, diese Leistungen nicht ausreichen oder abgelehnt wurden. Zu den bestehenden Hilfesystemen zählen zum Beispiel die gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten, oder Unfallversicherung, das Opferentschädigungsgesetz oder ab dem 01.01.2024 das neue SGBSozialgesetzbuch XIV.

Grundlage ist die Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt. Erklärungen und Beispiele zu den einzelnen Begriffen, Leistungen und Voraussetzungen finden Sie in den „Fragen und Antworten“ rund um das Antragsverfahren.

Informationen über das Verfahren finden Sie hier. Hier können Sie das Antragsformular herunterladen.

Das Ergänzende Hilfesystem ist angesiedelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzABundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) und wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Das Ergänzende Hilfesystem (EHSErgänzendes Hilfesystem) besteht aus einem familiären Bereich und einem institutionellen Bereich. Beide wurden 2013 auf Grundlage der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" eingerichtet.

Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch

Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 - Geschäftsstelle FSMFonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin

Kontaktformular

Email:
kontakt-fsm(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de


Sie haben generelle Fragen zum Ergänzenden Hilfesystem oder zur Antragstellung?

Sie erreichen das Info-Telefon montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer
0800 400 10 50.


Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im familiären Bereich?

Sie erreichen die Geschäftsstelle dienstags und donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter
030 18555-1988.


Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im institutionellen Bereich?

Sie erreichen die Geschäftsstelle mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter
030 698077-134 oder Sie schicken eine Email an kontakt-institutionell(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de


Sie arbeiten in einer Beratungsstelle und haben eine Frage zu einem Antrag oder dem Verfahren?

Bitte schicken Sie eine Email an Beratung-FSMFonds Sexueller Missbrauch(at)bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de

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