Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/fsm-familiaer/organisation


Organisation

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist die Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) sowie im EHS - institutioneller Bereich.

Die wichtigste Aufgabe ist die Bearbeitung der Anträge sowie die Abrechnung aller bewilligten Leistungen. Die Grundlage hierfür ist die "Leitlinie Fonds Sexueller Missbrauch".

Darüber hinaus bietet die Geschäftsstelle eine telefonische Antragsberatung von dienstags bis donnerstags an und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen des Ergänzenden Hilfesystems. Weitere Aufgaben sind das Beschwerdemanagement, die Durchführung von Schulungen und die Öffentlichkeitsarbeit. Zudem bereitet die Geschäftsstelle die Sitzungen der Gremien des FSM inhaltlich und organisatorisch vor.

Die Geschäftsstelle ist das Referat 505 des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Aufgabe wird von drei Antragsteams und einem Querschnittteam umgesetzt. Das Querschnittsteam gewährleistet die Rahmenbedingungen dafür, dass die anderen 3 Teams die Anträge bearbeiten. Hier wird u.a. der Posteingang organisiert und die Statistiken erstellt. Das Q-Team berät die Antragsteams in juristischen und psychologischen Einzelfragen.

Die aktuell rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind u.a. erfahren in den Bereichen Verwaltung, Recht, Psychologie und Pädagogik.


Clearingstelle

Die Clearingstelle besteht aktuell (Stand April 2023) aus 5 unabhängigen Expertengremien. Jedes Gremium ist mit fünf Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder gehören jeweils der psychotherapeutischen, der medizinischen sowie der juristischen Berufsgruppe an. Zu jedem Gremium gehört zudem zwei Betroffenenvertretungen.

Wenn ein Antrag besondere Fragestellungen in der Rechts- und Sachlage aufweist, legt die Geschäftsstelle die Frage einem Gremium der Clearingstelle zur Beratung vor. Die Clearingstelle berät dann im familiären Bereich auf der Grundlage der "Leitlinie des Bundes über die Gewährung von Hilfeleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt erlebt haben", ob die Voraussetzungen für die Bewilligung gegeben sind und welche Hilfeleistungen im konkreten Einzelfall erbracht werden sollen. Auf der Grundlage der Empfehlung erlässt die Geschäftsstelle einen rechtsmittelfähigen Leistungsbescheid.

Im institutionellen Bereich werden alle Anträge der Clearingstelle zur Beratung vorgelegt. Die Geschäftsstelle verschriftlicht und übermittelt diese Empfehlung. Die Institution entscheidet über die Anträge und ist für die Auszahlung verantwortlich.


Lenkungsausschuss

Zur fachlichen Begleitung und Steuerung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich wurde 2013 ein sogenannter Lenkungsausschuss eingerichtet. Er bestand aus Vertretungen der Bundesregierung, der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hessen sowie des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und Betroffenenvertretungen. Die Aufgabe des Lenkungsausschusses endete, nachdem Anträge, die bis zum 02.05.2016 gestellt wurden, bearbeitet waren.


Betroffenenbeirat

Der Fonds Sexueller Missbrauch hatte einen Betroffenenbeirat. Hauptaufgabe des Beirates war es, die Betroffenenvertretungen im Lenkungsausschuss bei der Vor- und Nachbereitung der im Lenkungsausschuss behandelten Themen zu unterstützen. Da die Aufgabe des Lenkungsausschusses beendet ist, wird die Betroffenenbeteiligung am Fonds Sexueller Missbrauch aktuell neu strukturiert und durch andere Formate der Betroffenenbeteiligung sichergestellt.


Beratungsstellen

Die Geschäftsstelle des Fonds kooperiert bundesweit mit derzeit über 160 Fachberatungsstellen. Dort arbeiten Fachkräfte zum Thema sexualisierte Gewalt. Sie wurden zum Ergänzenden Hilfesystem geschult und beraten Betroffene vor, während und nach der Antragstellung beim Fonds. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.


©2024 Fonds Sexueller Missbrauch