Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.fonds-missbrauch.de veröffentlichte Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit stellen wir Ihnen zukünftig auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde im November 2021 erstellt. Zuletzt aktualisiert am 10.02.2026.
Dokumente
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen dem BITV-Standard. In Zukunft sollen mehr PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich werden.
Vor allem ältere Dokumente sind nicht immer vollständig barrierefrei. Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung. Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entsprechende Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).
Wenn Sie bei den betreffenden Dokumenten keinen Zugriff auf den Inhalt haben und diesen aber benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir versuchen dann, einen Weg zu finden, Ihnen die Inhalte anders aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 – Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Str. 118
14193 Berlin
Telefon: 030 18555 1988
E-Mail: kontakt-fsm[at]bafza.bund.de
Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann finden Sie alle weiteren Informationen unter: Barriere melden
Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.fonds-missbrauch.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 505 - Geschäftsstelle FSM
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin
Kontaktformular
Email:
kontakt-fsm[at]bafza.bund.de
Sie haben generelle Fragen zum Ergänzenden Hilfesystem oder zur Antragstellung?
Sie erreichen das Info-Telefon montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer
0800 400 10 50.
Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im familiären Bereich?
Sie erreichen die Geschäftsstelle dienstags und donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter
030 18555-1988.
Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Antrag im institutionellen Bereich?
Sie erreichen die Geschäftsstelle mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter
030 698077-134 oder Sie schicken eine Email an kontakt-institutionell[at]bafza.bund.de
Sie arbeiten in einer Beratungsstelle und haben eine Frage zu einem Antrag oder dem Verfahren?
Bitte schicken Sie eine Email an Beratung-FSM[at]bafza.bund.de
