Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/ehs-institutionell/entstehung-des-ehs


Entstehung des EHS

Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM) hat in seinem Abschlussbericht die Einrichtung eines ergänzenden Hilfesystems für diejenigen empfohlen, die in ihrer Kindheit bzw. Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute an dessen Folgewirkungen leiden.

Die Bunderegierung ist dieser Empfehlung gefolgt und hat zum 01. Mai 2013 das Ergänzende Hilfesystem (EHS) eingerichtet. Das EHS im institutionellen Bereich ist ein Teil davon. Der andere Teil ist der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


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