Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/ehs-institutionell/beteiligte-institutionen
Anträge mit institutionellem Bezug können wir nur bearbeiten, wenn sich die Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) beteiligen. Zum Teil haben die Institutionen ihre Beteiligung befristet. Solange die Frist läuft, können Sie einen Antrag stellen. Es ist sichergestellt, dass wir diese Anträge auch abschließend bearbeiten können.