Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/verfahren-bei-sexualisierter-gewalt-im-institutionellen-bereich


Verfahren bei sexualisierter Gewalt im institutionellen Bereich

Das Antragsverfahren im institutionellen Bereich unterscheidet sich wesentlich von dem Verfahren im familiären Bereich. Im familiären Bereich bewilligt die Geschäftsstelle die Leistungen, die aus Mitteln des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert werden. Im institutionellen Bereich bewilligen und finanzieren die verantwortlichen Institutionen selbst die Leistungen. Hier hat die Geschäftsstelle eher eine organisatorische Funktion. Institutionelle Anträge können nur bearbeitet werden, soweit sich die Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem beteiligen.

Sie möchten einen Antrag auf Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch stellen. Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus, unterschreiben es und schicken es an folgende Adresse:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Str. 118
14193 Berlin

oder

per E-Mail als eingescanntes PDF an: kontakt-fsm@bafza.bund.de

Wenn ihr Antrag in der Geschäftsstelle eingeht, passieren folgende Schritte:

  1. Die Geschäftsstelle Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich nimmt den Antrag entgegen. Formal handelt es sich um einen Antrag an die Institution.

  2. Sie oder eine Kontaktperson, die Sie bevollmächtigt haben, bekommt von uns eine Eingangsbestätigung und eine persönliche Anonymisierungsnummer (PAN). Die dient dem Schutz Ihrer Daten. Bitte geben Sie die PAN bei jedem Kontakt mit uns an. Darüber können wir Ihr Anliegen Ihrem Antrag zuordnen. So können Sie uns während des ganzen Verfahrens per Post oder Mail mitteilen, wenn sich an Ihrem Antrag was geändert hat.

  3. Wir prüfen, ob Ihr Antrag vollständig und von Ihnen unterschrieben ist. Fehlen Informationen, z. B. über die Institution oder über die Leistungen, die Sie beantragen fragen wir bei Ihnen schriftlich nach.

  4. Ist der Antrag vollständig, bitten wir Sie um die Einwilligung, dass wir Ihren Antrag an die Institution weiterleiten dürfen.

  5. Wenn Ihre Einwilligung vorliegt, anonymisieren wir Ihre personenbezogenen Daten, die von weiteren Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld sowie Täternamen. Anschließend leiten wir den anonymisierten Antrag an die entsprechende Institution mit der Bitte um Stellungnahme weiter.

  6. Benötigt die Institution ggf. noch Informationen, fragt Sie bei Ihnen oder Ihrer Kontaktpersonen nach.

  7. Wir legen den anonymisierten Antrag und die Stellungnahme der Institution zu dem Antrag der Clearingstelle vor und bitten um eine Empfehlung. Die Clearingstelle berät über jeden Antrag einzeln nach den Vorgaben der Leitlinien im institutionellen Bereich. Diese entsprechen inhaltlich weitestgehend den Vorgaben der Leitlinien im familiären Bereich und wurden zwischen den Institutionen, Betroffenenvertretern und dem Bund abgestimmt.

  8. Wir teilen der Institution die Empfehlung der Clearingstelle mit. Die Institution entscheidet dann auf dieser Grundlage über Ihren Antrag und teilt uns das wiederum mit. Wir leiten die Entscheidung dann an Sie bzw. Ihre Kontaktperson weiter.

  9. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, müssen sie sich an die Institution wenden.

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