Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/verfahren-bei-sexualisierter-gewalt-im-familiaeren-bereich


Verfahren bei sexualisierter Gewalt im familiären Bereich

Sie möchten einen Antrag auf Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch stellen. Dann füllen Sie bitte das Antragsformular für den FSM aus, unterschreiben es und schicken es an folgende Adresse:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch
Auguste-Viktoria-Str. 118
14193 Berlin

oder

per E-Mail als eingescanntes PDF an: kontakt-fsm@bafza.bund.de

Wenn ihr Antrag in der Geschäftsstelle eingeht, passieren folgende Schritte:

  1. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Kontaktperson bekommen von uns eine Eingangsbestätigung und eine persönliche Anonymisierungsnummer (PAN). Die dient dem Schutz Ihrer Daten. Bitte geben Sie die PAN bei jedem Kontakt mit uns an. Darüber können wir Ihr Anliegen Ihrem Antrag zuordnen. So können Sie uns während des ganzen Verfahrens per Post oder Mail mitteilen, wenn sich an Ihrem Antrag was geändert hat.

  2. Wir prüfen, ob der Antrag vollständig und unterschrieben ist. Fehlen Informationen fragen wir schriftlich bei Ihnen oder Ihrer Kontaktperson nach.

  3. Ihr Antrag und damit Ihre personenbezogenen Daten werden nur von wenigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Geschäftsstelle gesehen. Die Anträge werden in der Geschäftsstelle verschlossen aufbewahrt. Wir achten bei jedem Verfahrensschritt darauf, dass außer den damit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern niemand unbefugt Zugriff auf die Anträge und Daten hat.

  4. Wir prüfen, ob alle Voraussetzungen dafür vorliegen, dass wir die Leistungen, die sie beantragt haben bewilligen können. Die einzelnen Voraussetzungen für die Leistungen mit Erklärungen und Beispielen finden sie hier.

  5. Für den Fall, dass wir bei der Prüfung Unterstützung benötigen, anonymisieren wir Ihre Unterlagen und legen Ihren Antrag unserer unabhängigen Clearingstelle vor. Das ist ein Gremium aus Therapeuten und Therapeutinnen, Juristinnen und Juristen, Ärzt_innen und Ärzten und Betroffenen, die eine jahrelange und umfangreiche Expertise im Thema sexualisierte Gewalt haben.

  6. Wir entscheiden, ggf. unter Berücksichtigung der Empfehlung der Clearingstelle und schicken Ihnen einen sogenannten Leistungsbescheid.

  7. Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Auguste-Viktoria-Str. 118 in 14193 Berlin, erheben.

 


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