Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/abrechnung-der-bewilligten-leistungen
Im Informationsblatt zur Auszahlung bewilligter Leistungen finden Sie einen Überblick über die Informationen zur Auszahlung.
Falls wir unsere Schreiben zukünftig an eine neue Adresse oder andere Person als bisher schicken sollen, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Mitteilung der neuen Adresse.
Hierfür können Sie das Formular zur Mitteilung einer Adressänderung verwenden. Sie können das Formular am PC ausfüllen. Um es anschließend bei der Geschäftsstelle einzureichen, drucken Sie es bitte aus, unterschreiben es händisch und senden es anschließend als Scan oder Foto per E-Mail an kontakt-fsm@bafza.bund.de. Geben Sie bitte im Betreff die Bescheid-Nummer sowie den Begriff „Adressänderung“ an.
Falls Sie als Antragstellende möchten, dass Leistungserbringende (z.B. Therapeutin/Therapeut) die erbrachten Leistungen direkt mit uns abrechnen, benötigen wir dazu Ihre Einwilligung in die Direktzahlung.
Bitte beachten Sie, dass für die Abrechnung im Wege der Direktzahlung in jedem Fall Belegpflicht besteht. Die Geschäftsstelle benötigt in diesem Fall ordnungsgemäße Rechnungen, die den gesetzlichen Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Überweisung. Lastschriftverfahren sind nicht möglich.
Sie können das Formular zum Einverständnis mit der Direktzahlung am PC ausfüllen. Um es anschließend bei der Geschäftsstelle einzureichen, drucken Sie es bitte aus, unterschreiben es händisch und senden es anschließend als Scan oder Foto per E-Mail an kontakt-fsm@bafza.bund.de. Geben Sie bitte im Betreff die Bescheid-Nummer sowie den Begriff „Direktzahlung“ an.
Falls Ihnen zu einer Ihnen bewilligten Leistung Fahrtkosten entstanden sind oder wir Ihnen Fahrtkosten als Leistung bewilligt haben, können Sie dafür die Wegstreckenpauschale von 0,30 € je Kilometer abrechnen. Bitte verwenden Sie dazu das Formular zur Abrechnung von Fahrtkosten.
Sie können das Formular am PC ausfüllen. Um es anschließend bei der Geschäftsstelle einzureichen, drucken Sie es bitte aus, unterschreiben es händisch und senden es anschließend als PDF-Datei per E-Mail an kontakt-fsm@bafza.bund.de. Geben Sie bitte im Betreff die Bescheid-Nummer sowie den Begriff „Fahrtkosten“ an.
Wenn wir Ihnen Leistungen als Vorleistung (z. B. gegenüber dem Opferentschädigungsgesetz - OEG) bewilligt haben, brauchen wir von Ihnen eine sogenannte Abtretungserklärung. Damit treten Sie etwaige Ansprüche, die Ihnen im Rahmen des OEG-Verfahrens für dieselben Leistungen zugesprochen werden, an uns ab. Mit der Abtretungserklärung stimmen Sie zu, dass die zuständige Behörde (in der Regel das Versorgungsamt) an uns zahlt, wenn es dem OEG-Antrag stattgibt. Natürlich zahlt der Leistungsträger nur die Summe an uns zurück, die wir an Sie vorgeleistet haben.