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Neue Leitlinie, neues Antragsformular, neue Website des FSM

Die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch hat das Antragsverfahren vereinfacht und beschleunigt.

Die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch hat das Antragsverfahren vereinfacht und beschleunigt. In diesem Zusammenhang wurde die Leitlinie des Bundes über die Gewährung von Hilfeleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt erlebt haben überarbeitet. Wir haben das Antragsformular und die Texte auf der Website neu strukturiert, vereinfacht und verschlankt. Die neu gestalteten „Fragen und Antworten“ FAQ  in der Rubrik Antragstellung auf der Website enthalten jetzt viele Informationen zu den einzelnen Leistungen, die wir aus dem FSM gewähren können.

Das alte Antragsformular können Sie noch bis Ende nächsten Jahres (31.12.2022) einreichen, sofern Sie schon begonnen haben, das alte Antragsformular auszufüllen. Für neue Anträge bitten wir Sie, das aktuelle Formular zu verwenden, das Sie auf unserer Website unter „Antragstellung“ finden.


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