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Der DOSB beteiligt sich weiterhin am EHS

Betroffene sexualisierter Gewalt im Bereich Sport können weiterhin einen Antrag an das EHS stellen.

Der Deutsche Olympische Sportbund und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben eine Folgevereinbarung zur Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem geschlossen. Menschen, die sexualisierte Gewalt im Bereich Sport (z. B. in einem Sportverein) erlebt haben, können weiterhin bis zum 23.12.2023 einen Antrag an das Ergänzende Hilfesystem stellen. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular. Erläuterungen zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und Leistungen, die beantragt werden können, finden Sie hier.    

Der DOSB ist der Dachverband des deutschen Sports, er vertritt 100 autonome Mitgliedsorganisationen mit insgesamt ca. 90.000 Vereinen.

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