Beim FSMFonds Sexueller Missbrauch werden Anträge (Erstanträge sowie Ergänzungs- und Folgeanträge) im familiären Bereich aktuell innerhalb von bis zu vier Monaten bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hat sich damit um einen Monat erhöht. Grund dafür ist die sehr stark gestiegene Anzahl an eingehenden Anträgen.
Wenn Verfahren in der Clearingstelle (einem unabhängigen Expert*innen-Gremium) beraten werden, beträgt die Bearbeitungszeit fünf Monate.
Die Bearbeitungsstände für Anträge und Rechnungen im familiären Bereich können Sie wöchentlich aktualisiert hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass hier jeweils der älteste unbearbeitete Einzelfall genannt wird.
Für Anträge im institutionellen Bereich können wir leider keine pauschalen Bearbeitungszeiten benennen, da die Bearbeitung nur zum Teil in der Geschäftsstelle FSMFonds Sexueller Missbrauch erfolgt. Die Geschäftsstelle FSMFonds Sexueller Missbrauch stellt den Institutionen für die Bearbeitung der institutionellen Anträge ihre Infrastruktur zur Verfügung. Die Entscheidung über den Antrag trifft die jeweilige Institution.