In den letzten Wochen sind in der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch mehr Anträge eingegangen als erwartet. Zu unserem Bedauern werden die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene nicht ausreichen, um alle bisher eingegangenen Anträge zu bewilligen. Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden, da die verfügbaren Haushaltsmittel für die Umsetzung der Billigkeitsrichtlinie aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft sind.
Zudem können nur vollständige Anträge bis 31. Dezember 2025 beschieden werden. Antragstellende werden daher gebeten, die bereits eingereichten Anträge eigenständig zu vervollständigen, sofern sie bestimmte Angaben (z. B.zum Beispiel zu den gewünschten Leistungen) bisher nicht gemacht haben.
Was heißt dies konkret?
- Bitte sehen Sie vorerst von Erstanträgen ab, diese können nicht mehr bewilligt werden. Es gibt keine Warteliste.
- Änderungs- und Ergänzungsanträge können weiterhin, auch nach dem 31. Dezember 2025, gestellt und bearbeitet werden.
- Auszahlungen zu bewilligten Leistungen sind nach der derzeitigen Richtlinie weiterhin möglich.
Dem Bundesfamilienministerium (BMBFSFJBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) ist bewusst, dass diese Verkürzung der Möglichkeit, Erstanträge zu stellen, viele Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend enttäuscht und vor große Herausforderungen stellt. In der bisherigen Form kann das System, auch weil in den Haushaltsverhandlungen keine weiteren Mittel vorgesehen sind, aber nicht weitergeführt werden.
Aus Sicht des BMBFSFJBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind unbürokratische und niedrigschwellige Hilfen aber weiterhin wichtig. Daher macht es sich in Gesprächen derzeit dafür stark, dass die Betroffenen auch in Zukunft weiter Hilfen erhalten – in welcher Form dies geschehen kann, wird zurzeit ausgelotet und braucht etwas Zeit.