Die Billigkeitsrichtlinie des Ergänzenden Hilfesystems, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, sieht die Abwicklung des Ergänzenden Hilfesystems zum 31.12.2028 vor. Durch die Abwicklung ergeben sich grundlegende Änderungen.
Bitte stellen Sie keine Erstanträge mehr. Diese können leider nicht mehr bewilligt werden.
Für Erstanträge, die ab dem 19.03.2025 bei der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch eingegangen sind, gilt, dass die beantragten Leistungen aufgrund des Antragsstopps zum 18.03.2025 nicht mehr bewilligt werden konnten. Grund hierfür ist, dass viel mehr Anträge als erwartet eingegangen sind, wodurch die für die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel mit den Anträgen bis zum 18.03.2025 bereits vollständig gebunden waren. Die betreffenden Antragstellenden werden voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2026 einen Bescheid zu ihrem Antrag erhalten.
Änderungs- und Ergänzungsanträge, bei denen es zu keiner Erhöhung der bereits bewilligten Mittel kommt, können aber noch gestellt und bewilligt werden. Die erstmalige Bewilligung für Leistungen im Rahmen des behinderungsbedingten Mehrbedarfs (zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu weiteren 5.000 €) war ebenfalls nur bis 31.12.2025 möglich. Diese können nun ebenfalls nicht mehr bewilligt werden. Auch zu diesen Anträgen werden in den kommenden Monaten Bescheide ergehen.
Auszahlungen zu bewilligten Leistungen sind weiterhin möglich. Bis wann Sie Rechnungen einreichen sollten, damit sie fristgerecht erstattet werden können, entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.
Wir können uns vorstellen, dass die Antragstellung beim Ergänzenden Hilfesystem für Sie mit Hoffnungen und Belastungen verbunden war und bedauern daher sehr, Ihnen diese Nachrichten übermitteln zu müssen. Wenn Sie Unterstützung bei dem Umgang mit diesen Informationen wünschen, können Sie sich an das Info-Telefon, das Sie unter der Telefonnummer 0800 400 10 50 erreichen, wenden. Mit Fragen zu Ihrem Antrag können Sie unter der Telefonnummer 030 18555-1988 die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch kontaktieren.
Das für das Ergänzende Hilfesystem zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt sich aktuell dafür ein, dass Betroffene auch in Zukunft ergänzende Hilfen erhalten.

