Die DAK-Gesundheit und die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband sind dem Ergänzenden Hilfesystem beigetreten. Beide Institutionen haben eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich (EHS) geschlossen.
Betroffene sexualisierter Gewalt im Bereich der DAK-Gesundheit oder der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband können bis zum 31.12.2019 einen Antrag auf Ergänzende Hilfeleistungen stellen.